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21. September 2026

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind alle Abfallsammler und Abfallbehandler verpflichtet, Informationen zu Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen über das Elektronische Datenmanagement (EDM) zu melden.

Seit Inkrafttreten der Abfallbilanzverordnung am 1. Jänner 2009 übernimmt der Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung die Erstellung der Jahresabfallbilanz für seine Mitgliedsgemeinden. Grundlage dafür sind die im jeweiligen Kalenderjahr erfassten Abfallmengen. Für die Bilanzierung werden die Rechnungen und Gutschriften von den Gemeinden beauftragten Entsorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt.

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