Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Kundmachung
Wasserrecht - Errichtung einer schwimmenden PV-Anlage Gst. Nr. 28/3, KG 63254 Mellach
Anberaumung mündliche Verhandlung für 2.11.2026
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Gst. Nr. 28/3, KG Mellach
Wasserrecht - Neuverleihung des erloschenen Wasserrechts Gst. Nr. 28/1, KG 63254 Mellach
Anberaumung mündliche Verhandlung für 2.11.2026
Beginn: 9:00 Uhr
Ort: Gemeindeamt Fernitz-Mellach
Bürger- und Projektsprechtag am 04.11.2026
Am Mittwoch, dem 04.11.2026 findet in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr im 2. Stock (großer Sitzungssaal) der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung ein BÜRGER- UND PROJEKTSPRECHTAG
Sonstiges
Online Sprechtag mit Behindertenanwältin Mag. Christine Steger
Mittwoch, 16. Dezember 2026 von 16:00 bis 18:00 Uhr
per Online-Videokonferenz
Um Anmeldung wird gebeten!
Telefon: 0800 80 80 16 (kostenlos)per E-Mail:
office@behindertenanwaltschaft.gv.at
per Post: Büro der Behindertenanwältin
Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
www.behindertenanwaltschaft.gv.at
GRÜNRAUMKONZEPT | Fernitz-Mellach
Fundamt
Verordnung
Hundeabgabenordnung der Gemeinde Fernitz-Mellach
Kanalabgabenordnung der Gemeinde Fernitz-Mellach
Lärmschutzverordnung der Gemeinde Fernitz-Mellach
Das Einwerfen von Glasflaschen und dergleichen in die dafür vorgesehenen Container an den allgemein zugänglichen, öffentlichen Sammelstellen ist ausschließlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 08.00 - 12 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen verboten.
Die Durchführung von lärmerzeugenden Arbeiten - dies sind all jene Arbeiten, die mit größerer Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Kreissägen und dergleichen - ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr gestattet.An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme solcher Tätigkeiten verboten.