Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark - Heizperiode 2026/2027
Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 01. Oktober 2026 und 26. Februar 2026 in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Pro Haushalt kann EIN Ansuchen auf Heizkostenzuschuss gestellt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2026/2027 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der/die Antragsteller*in zumindest seit 24. September 2026 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat.
Bei Antragstellung müssen die Heizkosten sowie die entsprechenden Zahlungsbelege vorgelegt werden.
Das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen) darf die festgelegte Einkommensobergrenzen nicht übersteigen.
Es gelten folgende Richtwerte:
Für Ein-Personen Haushalte € 1.827,00-
Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.741,00-
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 548,00-
Für Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Tel. Nummer 0316/877-2325 zur Verfügung. Für Personen ohne Online-Zugang stehen wie beim Heizkostenzuschuss des Landes die Servicestellen der Gemeinde- und Stadtämter zur Verfügung, um im Bedarfsfall bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen.