VERORDNUNGEN

Lärmschutzverordnung Gemeinde Fernitz-Mellach

01.06.2023
Lärmschutzverordnung Gemeinde Fernitz-Mellach

Das Einwerfen von Glasflaschen und dergleichen in die dafür vorgesehenen Container an den allgemein zugänglichen, öffentlichen Sammelstellen ist ausschließlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 08.00 - 12 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen verboten.

Die Durchführung von lärmerzeugenden Arbeiten - dies sind all jene Arbeiten, die mit größerer Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Kreissägen und dergleichen - ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr gestattet.
An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme solcher Tätigkeiten verboten.

DOKUMENTE: