FÖRDERUNGEN

Allgemeine Informationen

Für die Gewährung einer Förderung sind je nach Art der Förderung verschiedene Kriterien ausschlaggebend.
Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme einer Förderung ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Fernitz-Mellach.

Förderungen müssen schriftlich bei der Gemeinde Fernitz-Mellach beantragt und alle erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.
Für die Antragsstellung ist das ensprechende Formular (Downloads) zu verwenden.

 


Förderungen:

 

Besamungszuschuss Rinder- /Schweinebesamungszuschuss
€ 31,- pro Besamungszettel.
Musikschulelternbeitrag Förderung  
Schulbezogene Veranstaltung - Zuschuss

SchülerInnen im Pflichtschulalter (bis zur 9. Schulstufe bzw. max. 15. Lebensjahr) mit Hauptwohnsitz in Fernitz-Mellach wird von der Gemeinde Fernitz-Mellach pro schulbezogener Veranstaltung mit einer Mindestdauer von 3 Tagen eine Förderung in der Höhe von € 30,-- gewährt (Förderung für schulbezogende Veranstaltungen 2025 in der Höhe von €25,--).

Für die Beantragung ist das unterhalb als Download verfügbare Formular sowie eine schriftliche Teilnahmebestätigung der Schule mit der Art, der Dauer und den Kosten der Veranstaltung sowie dem Namen der SchülerIn erforderlich.

Umweltrelevante Förderungen Informationen über umweltrelevante Förderungsmaßnahmen und die diversen
Landesförderungen erhalten Sie weiter unten.
Vereinssubvention Siehe Formulare/ Ansuchen
Windeltonne - Gratis Für Babys und pflegebedürftige Erwachsene / Kinder wird eine Windeltonne kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zuwendung anlässlich der Geburt eines Kindes Baby-Rucksack und Starterpaket mit Zubehör.

 

Formulare & Ansuchen

 


 

Umweltrelevante Förderungen:

Informationen über umweltrelevante Förderungsmaßnahmen und die diversen
Landesförderungen erhalten Sie auf der Homepage der Energieberatungsstelle unter https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/

oder direkt bei der

Energieberatung Steiermark
Landhausgasse 7/ Parterre
8010 Graz

Ein Beratungstermin bei der Energieberatungsstelle wird empfohlen!



RICHTLINIEN ÜBER DIE AUSZAHLUNG VON UMWELTRELEVANTEN FÖRDERUNGEN DER GEMEINDE FERNITZ-MELLACH
(GR-Beschluss 15.12.2022, Stand 01.01.2026):

1.) Einleitung

Zufolge des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Fernitz-Mellach vom 15.12.2022 gewährt die Gemeinde Fernitz-Mellach unter nachfolgend angeführten Voraussetzungen einmalige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten von Brauchwasseranlagen. Ebenso wird ein Zuschuss beim Erwerb eines Klimatickets gewährt.

Durch die umweltrelevanten Förderungsmaßnahmen der Gemeinde Fernitz-Mellach soll es zu Primärenergieeinsparungen kommen und die Vermeidung von Emissionen vor Ort forciert werden. Die durch diese Maßnahmen angestrebte Umweltauswirkung zielt auf eine Reduktion der Treibhausgase, sowie auf die dringend erforderliche Senkung der CO2-Belastung ab.



2.) Gegenstand der Förderungen

Zuschuss zu den Anschaffungskosten für die Errichtung von:

  • Brauchwasseranlagen

 

Zuschuss beim Erwerb:

  • Klimaticket

 

3.) Art und Höhe der Förderungen

3.1.) Brauchwasseranlage:

Die Errichtung einer Brauchwasseranlage mit einem Fassungsvermögen von mind. 3000l wird mit € 150,-- gefördert.

 

3.2.) Klimaticket

Ein einmaliger Zuschuss beim Erwerb eines Klimatickets erfolgt im Ausmaß von € 50,--

 


4.) Persönliche Voraussetzungen der Zuschusswerber

Die FörderungswerberInnen müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Gemeinde Fernitz -Mellach haben bzw. diesen in der Gemeinde gründen wollen, oder Eigentümer einer sich in Fernitz-Mellach befindlichen Liegenschaft sein bzw. ihre Betriebsstätte oder ihr Gewerbe in Fernitz-Mellach betreiben.



5.) Sonstige Voraussetzungen

Erfüllung aller baurechtlichen Voraussetzungen (z.B.: Mitteilung bzw. Ansuchen um Bewilligung der jeweiligen Anlagen).

Es werden nur Anlagen gefördert, die sich in oder auf Gebäuden und auf Grundstücken der KG Fernitz, KG Gnaning und KG Mellach befinden.

 

6.) Rechtsanspruch

Der/Die FörderungswerberIn nimmt zur Kenntnis, dass auf die Gewährung der Förderung kein Rechtsanspruch besteht und die gegenständlichen Richtlinien vom Gemeinderat jederzeit aufgehoben und abgeändert werden können.



7.) Ansuchen

Die Ansuchen sind schriftlich innerhalb eines Jahres ab Zahlung der Rechnung beim Gemeindeamt zu stellen, ansonsten entfällt der Anspruch auf Auszahlung des Förderbetrages.



8.) Auszahlung und Bestätigung durch die Gemeinde Fernitz-Mellach

Für die Auszahlung müssen neben dem unterfertigten Antragsformular der Gemeinde Fernitz-Mellach folgende Unterlagen beigebracht werden:

Brauchwasseranlage:

  • Rechnung
  • Zahlungsbestätigung
  • Mind. 3.000l
  • Nachweis Brauchwassernutzung

Klimaticket

  • Rechnung
  • Zahlungsbestätigung
  • Klimaticket, Vorlage amtlicher Lichtbildausweis
  • HWS Fernitz-Mellach

 

9.) Widerruf der Förderung

Die Gemeinde Fernitz-Mellach behält sich das Recht vor, eine bereits gewährte Förderung zu widerrufen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass nicht alle Voraussetzungen für die Förderung im Sinne der Richtlinien erfüllt wurden oder nicht mehr erfüllt werden. Im Falle des Widerrufs ist die Förderung innerhalb eines Monats nach nachweislicher Zustellung des Widerrufs an die Gemeinde zurückzubezahlen.



10.) Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Alle Förderanträge, die ab 1.1.2023 im Gemeindeamt zur Bestätigung eingereicht werden bzw. gestellt werden, unterliegen den neuen Förderungsrichtlinien bzw. -modellen.

Das Außerkrafttreten bzw. die Aufhebung dieser Förderrichtlinien bzw. -modelle bedarf einer neuerlichen Beschlussfassung des Gemeinderates.



Formulare & Ansuchen

 


Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen:

Das nunmehr gesetzlich verankerte Konzept der "gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen" macht es erstmalig möglich, gemeinschaftlich Sonnenstrom zu nutzen. So können sich etwa Mieter oder Eigentümer von Wohnungen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine Photovoltaikanlage zu betreiben.